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Cannabis-Legalisierung: Was Lehrkräfte nun wissen müssen

Am 1. April 2024 trat in Deutschland das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz) in Kraft. Seitdem dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Für Minderjährige bleiben der Konsum, der Besitz und der Anbau verboten. Was bedeutet die Legalisierung für Lehrkräfte und Schulen?

Cannabis-Konsum nicht überall erlaubt

Mit der Cannabis-Legalisierung ist das Kiffen im öffentlichen Raum nun erlaubt. Um den Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten, gelten jedoch gewisse Einschränkungen. So müssen Cannabis-Konsumierende einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Das Bundesgesundheitsministerium definiert dies wie folgt:

„Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.“ (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html#collapse-control-7582)

Darüber hinaus sind Cannabis-Anbauvereinigungen im Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen nicht zugelassen.

Prävention statt Therapie

Mit der Verabschiedung des Cannabisgesetzes einher gehen verstärkte Bemühungen zur Information und Prävention speziell von Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Akteur hierbei ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die 2023 unter anderem eine Informationskampagne für Jugendliche und junge Erwachsene gestartet hat. Auf der entsprechenden Website hält die Kampagne zahlreiche Infos auch für den schulischen Gebrauch bereit.

Raus aus dem Schwarzmarkthandel

Ein häufiger Kritikpunkt an der Gesetzesänderung ist die Sorge, bei Kindern und Jugendlichen den Eindruck zu erwecken, Cannabis sei eine bedenkenlos zu konsumierende Substanz. Hiergegen argumentiert das Bundesgesundheitsministerium jedoch:

„Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an Grenzen. Cannabis wird trotz des Verbots von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert und der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Konsum von Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden (…). Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.“ (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html#collapse-control-7581)

Weiterführende Informationen:

Town Hall Meeting Cannabis: Am 14. Mai beantwortete Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in einer Berliner Schule Fragen von Schülerinnen und Schülern zum Thema Cannabis.

Info-Portal Cannabis-Prävention: Das Portal gibt Antworten auf Fragen wie: Wie wirkt THC aufs Gehirn? Wie schnell entsteht eine Sucht? Wohin können sich suchtgefährdete Jugendliche wenden?

Quit the Shit: Diese Seite wendet sich gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene, die bei sich ein Problem mit dem Kiffen festgestellt haben. Neben Beratung ermöglicht die Seite auch den Zugang zu einem 4-wöchigen Ausstiegs-Programm.

Deutsches Schulportal: „Warum gerade jetzt die Prävention an Schulen gestärkt werden sollte“ Interview mit Anke Timm, Geschäftsführerin der Fachstelle für Suchtprävention Berlin.

Doch was heißt das für Sie?

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